Aufnahmevoraussetzungen
Damit Ihre Katze den Aufenthalt in unserer Pension unbeschadet genießen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es werden nur Katzen aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
- Alle Katzen müssen mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein, Freigänger zusätzlich gegen Tollwut und Leukose. Die Impfungen dürfen höchstens 12 Monate vor Unterbringung in der Pension erfolgt sein. Der Nachweis wird anhand des Impfausweises geführt. Es gelten die Vorgaben des jeweiligen Impfstoff-Herstellers.
- Unmittelbar vor der Unterbringung wird von uns ein Spot on-Präparat gegen Ektoparasiten und Würmer aufgetragen.
- Katzen, die älter sind als 6 Monate, sollten kastriert sein. Im Einzelfall kann bei weiblichen Tieren eine Ausnahme gemacht werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Geruchsbelästigung keine unkastrierten Kater aufnehmen können.
Wir sind immer bemüht, uns eventuell auftretenden Probleme zu stellen. Bitte sprechen Sie uns an, falls Ihre Katze nicht „ins Schema“ passt. Wir werden eine Lösung finden !