Damit Ihre Katze den Aufenthalt in unserer Pension unbeschadet genießen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1.
Es werden nur Katzen aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
2.
Alle Katzen müssen mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein, Freigänger zusätzlich gegen Tollwut und Legukose. Die Impfungen dürfen höchstens 12 Monate vor Unterbringung in der Pension erfolgt sein. Der Nachweis wird anhand des Impfausweises geführt. Es gelten die Vorgaben des Jeweiligen Impfstoff-Herstellers
3.
Unmittelbar vor der Unterbringung wird von uns ein Spot on-Präparat gegen Ektoparasiten und Würmer aufgetragen.
4.
Katzen, die älter sind als 7 Monate, sollten kastriert sein. Im Einzelfall kann bei Kätzinnen eine Ausnahme gemacht werden, wenn sie entsprechende hormonelle Medikamente erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Geruchsbelästigung keine unkastrierte geschlechtsreife Kater aufnehmen können.
Wir sind immer bemüht, uns eventuell auftretende Problemen zu stellen
Bitte sprechen Sie uns an, falls Ihre Katze nicht ins „Schema“ passt. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden!